Gemeinsamer Geltungsbereich
Diese Hinweise gelten für die öffentlichen Geschäftsbereiche von Mäx's Floors by Max Meyer:
Firma, Kontakt, Kundenkonto und Verwaltung werden gemeinsam geführt. Leistungsbezogene Bestimmungen gelten jeweils nur für den betroffenen Geschäftsbereich und den konkreten Vertrag.
Gemeinsamer Geltungsbereich
Diese Hinweise gelten für die öffentlichen Geschäftsbereiche von Max's Tools:
- Mäx's Toolsmaxstools.ch
- Mäx's Floorsmaxsfloors.ch
- Mäx's Constructionsmaxsconstructions.ch
Firma, Kontakt, Kundenkonto und Verwaltung werden gemeinsam geführt. Leistungsbezogene Bestimmungen gelten jeweils nur für den betroffenen Geschäftsbereich und den konkreten Vertrag.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Mäx's Tools by Max Meyer Landstrasse 50 5430 Wettingen (nachfolgend „Anbieter“). Kontakt: [email protected]
Diese AGB gelten für Verkäufe, Lieferungen, Offerten, Werk-/Dienstleistungen und Mieten, wenn sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und in den Vorgang einbezogen werden. Individuelle Offerten, Auftrags-, Bestell- oder Mietbestätigungen und ausdrücklich vereinbarte Sonderbedingungen gehen bei Widersprüchen vor. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
2. Produktangaben, Schätzungen und Offerten
Produktdarstellungen, Verfügbarkeiten, Richtpreise und Ergebnisse des Online-Offertenassistenten dienen grundsätzlich der Information und stellen noch keine verbindliche Offerte dar. Eine Anfrage verpflichtet weder die Kundschaft noch den Anbieter zum Vertragsabschluss.
Individuelle Offerten sind nur im ausdrücklich bezeichneten Umfang und während der darin genannten Gültigkeitsdauer verbindlich. Masse, Mengen, Untergrund, Materialwahl, Ausführung, Termine und bauseitige Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3. Bestellung und Vertragsschluss
Mit dem abschliessenden Bestellschritt gibt die Kundschaft eine verbindliche Bestellung zu den angezeigten Positionen ab. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung ausdrücklich annimmt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt. Eine rein automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst den Eingang, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahme bezeichnet ist.
Eine erfolgreiche Stripe-Zahlung allein ersetzt die Annahme nicht. Kann eine bereits bezahlte Bestellung nicht angenommen werden, wird der belastete Betrag über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückgeführt. Mietanfragen werden erst mit einer ausdrücklichen Buchungs- oder Mietbestätigung verbindlich.
4. Preise, Zusatzkosten und Zahlung
Preise werden in Schweizer Franken ausgewiesen. Ob Mehrwertsteuer enthalten ist, ergibt sich aus der jeweiligen Preisangabe. Massgeblich sind die vor Abgabe der Bestellung angezeigte Zusammenfassung oder die individuelle Offerte. Liefer-, Abhol-, Montage-, Entsorgungs-, Mietneben- oder sonstige Zusatzkosten werden nur geschuldet, wenn sie angezeigt, vereinbart oder gesetzlich geschuldet sind.
Bezahlt wird über die im jeweiligen Vorgang angebotenen Wege, insbesondere Stripe oder Rechnung. Fälligkeit und Zahlungsfrist ergeben sich aus Checkout, Bestätigung oder Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die vereinbarten und gesetzlichen Folgen; nachweisbare notwendige Inkassokosten können nur im zulässigen Umfang verlangt werden.
5. Lieferung, Abholung und Termine
Liefer- oder Abholart, Adresse und allfällige Kosten richten sich nach der Bestell- oder Auftragsbestätigung. Angegebene Liefer- und Ausführungstermine sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Erkennbare Verzögerungen werden mitgeteilt und das weitere Vorgehen wird abgestimmt.
Die Kundschaft stellt sicher, dass Liefer- oder Arbeitsort zugänglich sind und vereinbarte Mitwirkung rechtzeitig erfolgt. Mehrkosten aufgrund unrichtiger Adressen, gescheiterter Übergaben oder fehlender Voraussetzungen werden nur verrechnet, soweit sie verursacht, nachgewiesen und rechtlich geschuldet sind.
6. Bodenarbeiten und kundenspezifische Leistungen
Umfang und Ausführung richten sich nach Offerte, Auftragsbestätigung und den bei Besichtigung oder Arbeitsbeginn erkennbaren Verhältnissen. Unvorhersehbare Untergrundmängel, Feuchtigkeit, Schadstoffe, Massabweichungen oder notwendige Zusatzarbeiten werden vor Ausführung angezeigt und separat vereinbart, soweit keine dringende Schadenminderung erforderlich ist.
Naturmaterialien, Chargen, Muster und Bildschirmdarstellungen können in Farbe, Struktur und Sortierung angemessen abweichen. Technisch unvermeidbare oder materialtypische Abweichungen sind nicht automatisch ein Mangel. Kundenspezifische Bestellungen und Zuschnitte werden nach den freigegebenen Angaben gefertigt oder beschafft.
7. Vermietung
Mietgegenstand, Anzahl, Mietdauer, Preis, Kaution, Übergabe und Rückgabe ergeben sich aus der Mietbestätigung. Die Kundschaft prüft den Zustand bei Übergabe, beachtet Bedienungs- und Sicherheitshinweise, schützt das Mietgut vor unbefugter Nutzung und meldet Störungen oder Schäden unverzüglich.
Das Mietgut ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Eine frühere Rückgabe reduziert den bestätigten Mietpreis nicht automatisch. Verspätung, Verlust, übermässige Verschmutzung oder Beschädigung werden nach dem konkreten Vertrag, dem dokumentierten Zustand und dem anwendbaren Recht beurteilt. Eine Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung mit offenen, rechtmässigen Forderungen verrechnet und ein verbleibender Betrag zurückerstattet.
8. Prüfung, Mängel und Garantien
Verkaufte Ware, ausgeführte Werkleistungen und Mietgut sind nach Erhalt beziehungsweise Abnahme im zumutbaren Umfang zu prüfen. Erkennbare Mängel sind möglichst rasch unter Angabe der Bestell- oder Auftragsnummer, einer Beschreibung und geeigneter Belege zu melden. Mängel oder Sicherheitsprobleme bei Mietgeräten sind unverzüglich anzuzeigen; das Mietgerät darf bis zur Klärung nicht weiterverwendet werden.
Bei Werkleistungen und Mietgut richten sich die Mängelrechte nach der individuellen Vereinbarung und dem anwendbaren Schweizer Recht.
Beim Verkauf beweglicher Waren werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit zulässig, ausgeschlossen und durch die nachstehende vertragliche Garantie ersetzt. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware.
Die Garantie beträgt 24 Monate ausschliesslich bei Käufen durch natürliche Personen über ein Privatkundenkonto für persönliche oder familiäre Zwecke. Bei Käufen über ein Geschäfts- oder Firmenkonto oder bei Angabe eines Unternehmens als Käufer oder Rechnungsempfänger beträgt die Garantie unabhängig vom tatsächlichen Verwendungszweck 12 Monate. Sie beträgt ebenfalls 12 Monate, wenn eine privat gekaufte Ware beruflich oder gewerblich verwendet wird.
Die Garantie umfasst nachweisliche Material- oder Herstellungsfehler, die während der Garantiefrist bei bestimmungsgemässer Verwendung auftreten. Bei einem berechtigten Garantiefall entscheidet der Anbieter über Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises. Eine zusätzliche Herstellergarantie besteht nur, wenn sie beim Produkt oder in der Bestellbestätigung ausdrücklich ausgewiesen ist.
Für Verbrauchsmaterialien und Verschleissteile besteht keine Garantie auf Lebensdauer, Verbrauch, Abnutzung oder Verschleiss. Erfasst sind ausschliesslich nachweisliche Material- oder Herstellungsfehler, die bereits bei der Übergabe bestanden. Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge unsachgemässer Verwendung, Überlastung, Missachtung von Bedienungs- oder Wartungsvorschriften, ungeeigneter Kombinationen, eigenmächtiger Veränderungen oder Reparaturen sowie falscher Lagerung.
9. Rückgabe, Stornierung und Änderungen
Das Schweizer Recht kennt für gewöhnliche Onlinekäufe kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Für bestimmte unbenutzte Standardwaren bietet der Anbieter freiwillig einen Rückgabeprozess an. Bedingungen und Ablauf stehen unter Rückgabe und Stornierung.
Dienstleistungen, Mieten, Sonderanfertigungen und eigens beschaffte Ware werden einzeln geprüft. Bereits erbrachte Leistungen, verbindlich bestelltes Material und nicht mehr stornierbare Drittkosten können im vereinbarten und gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
10. Haftung, Assistenz und höhere Gewalt
Bei Verkäufen beweglicher Waren und der Vermietung von Werkzeugen und Geräten wird die Haftung des Anbieters sowie seiner Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen aus jedem Rechtsgrund im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Ausschluss umfasst insbesondere Sachschäden, direkte und indirekte Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Umsatz-, Erwerbs- oder Lohnausfall, Betriebs-, Produktions- und Nutzungsausfall, Datenverlust, Kosten einer Ersatzbeschaffung oder Ersatzmiete sowie Ansprüche Dritter. Soweit ein vollständiger Ausschluss nicht zulässig ist, wird die Haftung auf den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden beschränkt; gegenüber Geschäftskunden höchstens auf den Wert des betroffenen Einzelvertrags. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
Angaben, Berechnungen, Mengen, Preise, Termine und Empfehlungen des Online-Offertenassistenten sind unverbindliche Schätzungen und Orientierungshilfen. Sie stellen keine verbindliche Offerte, Zusicherung, Garantie, Beratung oder fachliche Prüfung dar. Verbindlich sind ausschliesslich individuell geprüfte und schriftlich bestätigte Offerten oder Auftragsbestätigungen. Die Kundschaft ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Eingaben sowie die Prüfung der Ergebnisse verantwortlich. Die Haftung für Fehler, Auslassungen, Abweichungen, technische Unterbrüche oder die Nichtverfügbarkeit des Online-Offertenassistenten und daraus entstehende Schäden wird im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse ausserhalb seines zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden. Dazu gehören insbesondere behördliche Massnahmen, Naturereignisse, Feuer, Epidemien, Streiks, Energie-, Internet- oder Systemausfälle, Transportstörungen, Lieferengpässe sowie nicht vom Anbieter zu vertretende Ausfälle von Lieferanten oder sonstigen Dritten. Betroffene Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich angemessen. Schadenersatzansprüche wegen solcher Ereignisse sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
11. Kundenkonto und Kommunikation
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Ein vermuteter Missbrauch ist unverzüglich zu melden. Bestellungen, Bestätigungen, Offerten, Rechnungen und vertragsbezogene Hinweise können an die angegebene Mail-Adresse elektronisch zugestellt werden.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
12. Fassung, Recht und Gerichtsstand
Für einen Vertrag gilt die bei dessen Abschluss einbezogene Fassung. Spätere Änderungen wirken nur für künftige Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich und wirksam anders vereinbart werden.
Es gilt Schweizer Recht. Für Geschäftskunden ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters in Wettingen; zuständig sind die für Wettingen zuständigen Gerichte. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.